Wir laden Sie ein zur Bestattungs­vorsorge.

Frei und Selbstbestimmt.

Neben den persönlichen Wünschen ist die Entlastung Ihrer Angehörigen ein wichtiger Grund für eine rechtzeitige Bestattungs­vorsorge. Nach gründlicher Überlegung, wie Sie sich Ihren eigenen Abschied vorstellen, können Sie alles in einem Vorsorgevertrag verbindlich festlegen. Wir sorgen dann für eine genaue Umsetzung Ihrer Wünsche – von der Art der Bestattung bis zu den Details der Trauerfeier. Für die finanzielle Absicherung eignen sich die Einrichtung eines Treuhandkontos oder eine Sterbegeld­versicherung über den Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. Wir helfen Ihnen gerne, den richtige Vorsorgeweg zu finden.

Welche Vorteile bringt eine Bestattungs­vorsorge?

Eine Bestattungsvorsorge hat viele Vorteile: So ist dermaleinst eine würdevolle Bestattung gesichert, selbst wenn Sie keine Angehörigen haben, die sich darum kümmern können. Mehr noch, alle Ihre persönlichen Wünsche für die eigene Bestattung werden sicher berücksichtigt und umgesetzt. Schließlich sind Ihre Ersparnisse mit einer Strebegeld­versicherung oder einem zweckgebundenes Treuhandkonto so angelegt, dass sie von Dritten nicht angetastet werden dürfen, selbst dann, wenn Sie etwa im Pflegefall Sozialleistungen beantragen.

Was lässt sich im Bestattungs­vorsorge­vertrag festlegen?

  • Bestattungsart (Erdbestattung oder Feuerbestattung)
  • Beisetzungsort (Friedhof, Bestattungswald, Seebestattung)
  • Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sargmodell oder Urne
  • Blumenschmuck für die Feier und für den Sarg
  • Gestaltung und der Inhalt der Traueranzeige oder Trauerbriefe
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags

Gut zu wissen: Was Sie im Bestattungs­vorsorge­vertrag mit uns vereinbaren, kann von Dritten nicht verändert werden – Sie selbst können den Vertrag aber jederzeit anpassen lassen.

Wir ermutigen Sie, den letzten Willen festzuhalten.

Vorausschauend und sicher.

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt.

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücks­geschäfte, ist eine notarielle Vorsorge­vollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­vollmacht immer mit einer Patienten­verfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patienten­verfügung kann mit einer notariellen Vorsorge­vollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch beim zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Broschüre „Erbrecht und Vererben

Infoportal „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung